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Der Niedersächsische Stufenplan

Der Niedersächsische Stufenplan

Am 04.05.2020 veröffentlichte das Land Niedersachsen seinen Stufenplan für die Lockerungen während der Corona-Pandemie. Der Stufenplan erhält den Namen “Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona“.

Der Stufenplan sieht 5 Stufen vor, wobei die 1. Stufe aktuell schon läuft. Die Stufen sollen zwischen 2 und 3 Wochen Dauern um die Auswirkungen auf die Infektionszahlen sichtbar zu machen.

Stufe 1: Alle Maßnahmen die bis 07. Mai umgesetzt werden
Stufe 2: Tritt am 11. Mai in Kraft
Stufe 3: Tritt am 25. Mai in Kraft
Stufe 4: vermutlich Mitte Juni
Stufe 5: vermutlich Ende August

Im folgenden werden die Maßnahmen der einzelnen Stufen beschrieben.

Handel und Dienstleistungen

Stufe 1 . läuft aktuell

  • Einzelhandel für den täglichen Bedarf (Definition in der Verordnung) war bereits immer geöffnet. In einer ersten Stufe wurde bereits am 20. April darüber hinaus der Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von 800qm geöffnet sowie ohne Begrenzung KfZ-Handel, Fahrrad- und Buchläden.
  • Bei den Dienstleistungen haben zunächst diejenigen Vorrang, die bereits mit hohen Anforderungen an Hygienekonzepten arbeiten und auch über entsprechende Ausbildungen verfügen. In einer ersten Stufe wurden deshalb bereits die Friseure geöffnet.

Stufe 2 – 11. Mai 2020

  • Die Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 qm entfällt. Dabei bleiben die Beschränkungen (Anzahl Kunden/Verkaufsfläche, Abstands-/ Hygieneanforderungen, Mund-Nasen-Bedeckung) aufrecht erhalten.
  • Personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre/ Pediküre, Massage) werden wieder zugelassen. Die Abgrenzung im Detail erfolgt zwischen MS, Kammern und Berufsgenossenschaft.

Stufe 3 – 25. Mai 2020

  • Öffnung weiterer personennaher Dienstleistungen mit Restriktionen

Stufe 5 – noch kein Datum

  • Öffnung personennaher Dienstleistungen ohne Restriktionen

Tourismus und Gastronomie

Stufe 1 – läuft aktuell

  • Übernachtungstourismus, der weitestgehend autark ist, sollte als erstes wieder zugelassen werden. Dazu zählen in einer ersten Stufe Zweitwohnungen und Dauercamping – jeweils zur Eigennutzung.
  • Die Beförderungseinschränkungen auf die ostfriesischen Inseln werden aufgehoben.

Stufe 2 – 11. Mai 2020

  • Der Übernachtungstourismus wird bezogen auf weitere autarke Angebote geöffnet und zwar für Ferienwohnungen/ -häuser, sonstige Campingplätze, Boote, Wohnmobilstellplätze. Zur Reduzierung des Kontaktaufkommens soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei Ferienwohnungen/ -häusern durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen und bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50%.
    Bei letzteren kommen noch zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschafseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.
  • Nach der eingeschränkten Zulassung von Übernachtungstourismus sollte auch die Öffnung der Gastronomie erfolgen, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Folgende Einschränkungen: in der ersten Stufe Öffnung nur mit max. 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung/ Buffet, Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt.

Stufe 3 – 25. Mai 2020

  • Ausweitung der Öffnung der Gastronomie erfolgt, allerdings weiterhin beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt.
  • Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche). Die Auslastung wird auf max. 50% beschränkt und es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung/ Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren und es gelten die gleichen Beschränkungen wie oben unter Gastronomie aufgeführt

Stufe 4 – noch kein Datum

  • Ausweitung der Öffnung des Übernachtungstourismus Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.

Stufe 5 – noch kein Datum

  • Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für den Übernachtungstourismus, abhängig vom Infektionsgeschehen.

Sport, Freizeit und Kultur

Stufe 1 – läuft aktuell

  • Öffnung aller Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen der Mindestabstand von 2m bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchgängig sichergestellt werden kann. Wettkämpfe wären unter Einhaltung den gleichen Bedingungen zwar ebenfalls möglich, diese sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe aber möglichst noch zurückgestellt werden. Die Öffnung für Zuschauer wäre allerdings synchron zu den Lockerungen für öffentliche Versammlungen zu entscheiden.
  • Öffnung Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tiergehege und ähnliche Parks (nur Outdoor-Bereiche), Botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen (nur Outdoor-Bereiche), Autokinos und ähnliches. Die Öffnung erfolgt mit Anforderungen zur zulässigen Besucherzahl (z.B. Steuerung über Reservierungsplicht) und bedarfsgerechten Hygienekonzepten.
  • Geöffnet werden Outdoor-Spielplätze bei Beschränkungen (Kinder bis max. 12 Jahre, unter Aufsicht einer volljährigen Person, Wahrung der Abstandsregelungen)

Stufe 3 – 25. Mai 2020

  • Geöffnet werden Freibäder bei Beschränkungen zu Personenanzahl, Abstand, Hygiene.
  • Sonstige Freizeiteinrichtungen (nur Outdoor) werden unter Einschränkung bei Personenzahl und mit erhöhten Hygieneanforderungen geöffnet (z.B. Minigolf, Seilbahnen, Freizeitparks usw.)

Stufe 4 – noch kein Datum

  • Öffnung aller Indoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen der Mindestabstand bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchgängig sichergestellt werden kann. Das gilt auch für Fitnesscenter. Geprüft wird zur Stufe 3, ob ein Vorziehen möglich ist.
  • Öffnung Schwimmbäder (Indoor)

Stufe 5 – noch kein Datum

  • Öffnung für alle Sportarten, abhängig vom Infektionsgeschehen und hier auch abhängig von der Dauer der Abstandsregel.
  • Indoor-Spielplätze werden geöffnet bei entsprechenden Beschränkungen zu Personenanzahl, Abstand, Hygiene.
  • Gleiches gilt für die Öffnung von Saunen.
  • Öffnung der sonstigen Indoor-Freizeit-/ Kultureinrichtungen (Kinos, Theater,…).

Veranstaltungen

Stufe 1 – läuft aktuell

  • Alle öffentlichen Veranstaltungen sind verboten.
  • Für Versammlungen unter freiem Himmel können Ausnahmen (ggf. unter Auflagen) erteilt werden.
  • Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen sollen ab dem 7. Mai 2020 in Niedersachsen wieder möglich sein.

Stufe 4 – noch kein Datum

  • Zulassung von weiteren Veranstaltungen in gestaffelter Form.
  • Demonstrationen wieder ausschließlich nach den Bestimmungen des Versammlungsrechts geregelt.

Stufe 5 – frühstens 31. August 2020

  • Zulassung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (nicht vor 31. August)
  • Zulassung von Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen (nicht vor 31. August)

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